Rechtsprechung
BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,13383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützten Berufungsurteil - Bestrafung im Iran wegen Stellung eines Asylantrags
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.03.1990 - 19 B 89.30015
- BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88
Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage
Auszug aus BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90
Der Kläger rügt, das Berufungsgericht weiche insofern vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - (BVerwGE 81, 170) ab, als es eine latente Gefährdungslage des Klägers im Iran als Voraussetzung für die Asylrelevanz einer politische Verfolgung nach sich ziehenden Asylbeantragung nur dann annehmen wolle, wenn bei der vom Kläger geltend gemachten Inhaftierung und Befragung menschenrechtsverletzende Druckmittel angewandt worden wären. - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn - was hier nicht der Fall ist - im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35 bis 37.79 - , vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - ). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn - was hier nicht der Fall ist - im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35 bis 37.79 - , vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - ). - BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78
Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels - …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1990 - 9 B 143.90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn - was hier nicht der Fall ist - im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35 bis 37.79 - , vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - ).